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   BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10   

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https://dejure.org/2010,13270
BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10 (https://dejure.org/2010,13270)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - IX ZB 36/10 (https://dejure.org/2010,13270)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 36/10 (https://dejure.org/2010,13270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör hinsichtlich des Rechts auf Durchdringen mit der eigenen Einschätzung eines Prozessbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör hinsichtlich des Rechts auf Durchdringen mit der eigenen Einschätzung eines Prozessbeteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7).

    Ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, aaO Rn. 10; Beschl. v. 2. April 2009 - IX ZB 206/08, Rn. 2, n. v.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10
    Das Gericht ist verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1995, 2095, 2096; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47, 56 Rn. 30).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10
    Das Gericht ist verpflichtet, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG NJW 1995, 2095, 2096; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47, 56 Rn. 30).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 206/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10
    Ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, aaO Rn. 10; Beschl. v. 2. April 2009 - IX ZB 206/08, Rn. 2, n. v.).
  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - IX ZB 36/10
    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; BGH, Beschl. v. 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 7).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 199/10

    Unzulässigkeit einer statthaften Rechtsbehelfsbeschwerde; Zulässigkeit einer

    Ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - X ZB 28/07, GRUR 2009, 90 Rn. 10; vom 2. April 2009 - IX ZB 206/08, Rn. 2 n. v.; vom 21. Dezember 2010 - IX ZB 36/10, Rn. 3 n. v.).
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